Die Datenschutzgesetzgebung für öffentliche und nicht öffentliche Stellen, so wie Religionsgemeinschaften innerhalb der europäischen Union, sehen die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten vor. In Deutschland ist dessen Bestellung sogar obligatorisch. Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist für nahezu alle Unternehmen eine wertvolle Ergänzung.
Durch die Beratung erhält die Geschäftsführung einen anderen Blick auf die Erfordernisse, hinsichtlich des EU weit geltenden Datenschutzes. Da die Aufgaben und Tätigkeiten eines Datenschutzbeauftragten äußerst umfangreich sind, ist die interne Bestellung für mittelständische Unternehmen äußerst schwierig und arbeitsrechtlich nicht wünschenswert.